Mit diesem Antrag lässt sich die Durchschnittsnote des Schulabschlusszeugnisses verbessern, um damit einen benötigten NC zu erreichen.
Dieser Antrag kann gestellt werden, wenn während der Qualifizierungsphase für das Abitur, eine längere Erkrankung den Schulbesuch verhindert hat oder durch fehlende Nachteilsausgleiche der Schulbesuch erschwert wurde. Die Noten müssen dadurch nachweislich schlechter ausgefallen sein. Auch dieser Antrag muss durch ein fachärztliches Gutachten und Gutachten der Schule belegt werden.
weiterführende Links:
>> Link zu Broschüre des deutschen Studentenwerks "Studium und Behinderung", Neufassung 2013
weiter zu Artikel:
3. Antrag auf Verbesserung der Wartezeit
4. Antrag auf Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches