Junge Menschen mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung sind in unserem Bildungssystem im Nachteil, wenn sie keine angemessenen Bedingungen vorfinden. Deshalb gibt es sog. "Nachteilsausgleiche“, welche entstandene Nachteile in Schule, Studium und Beruf ausgleichen sollen.
Für die Bewerbung und Zulassung an Hochschulen ist es wichtig, sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institution, frühzeitig vorab zu informieren. Die Zulassungsanträge und Formalitäten (Bewerbungsfristen, Vorpraktika etc.) können nämlich von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein.
Bei der Zulassung zum Studium gibt es folgende vier Nachteilsausgleiche, oder auch z.T. „Sonderanträge“ genannt, die für verschiedene Situationen angedacht sind:
1. Der Härtefallantrag
Ein zugelassener Härtefall berechtigt ein*e Bewerber*in, sofort zum nächsten Starttermin das Studium zu beginnen, ohne dass der Numerus Clausus (NC) bzw. andere Zulassungskriterien erfüllt sein müssen.
Dieser Antrag ist für Menschen in schwerwiegenden Ausnahmesituationen gedacht. Hierzu zählen nicht nur Studieninteressierte mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung, sondern auch Zweitstudienplatzbewerber*innen oder Spitzensportler*innen. Es wird pro Bewerbungsverfahren nur eine bestimmte Quote an Härtefällen genehmigt. An den meisten Hochschulen und bei hochschulstart.de liegt diese bei 2 bis 5 Prozent der verfügbaren Studienplätze.
Härtefallanträge werden sehr streng überprüft. Der Nachweis einer (Schwer-)Behinderung alleine reicht hierbei nicht aus, um zugelassen zu werden.
In einem formlosen Schreiben bzw. einer persönlichen Stellungnahme muss der / die Bewerber*in begründen, warum sie / er sofort zum Studium zugelassen werden MUSS und warum ein Warten für sie / ihn eine unzumutbare Härte bedeutet. Auf hochschulstart.de gibt es weitere Informationen sowie einige Beispiele wie ein Härtefall begründet werden kann.
Der Härtefallantrag muss zusätzlich in einem fachärztlichen Gutachten belegen, dass aufgrund der (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung ein Studium sofort aufgenommen werden MUSS, da eine Tendenz zur Verschlimmerung der Krankheit vorliegt und / oder das Berufsfeld sehr stark eingeschränkt ist und / oder die Wartezeit nicht sinnvoll überbrückt werden kann. Diese drei Aspekte müssen in der, oben benannten, individuellen Stellungnahme aus der eigenen Sichtweise ebenfalls aufgeführt bzw. erörtert werden.
2. Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote
Mit diesem Sonderantrag lässt sich unter bestimmten Umständen die Durchschnittsnote des Schulabschlusszeugnisses bzw. die Abi-Note der / des Studieninteressierten mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung dahingehend verbessern, um nach Möglichkeit den benötigten NC zu erreichen.
Dieser Antrag kann dann gestellt werden, wenn während der Qualifizierungsphase für das Abitur, eine längere Erkrankung der / des Betroffenen den Schulbesuch verhindert hat oder durch fehlende Nachteilsausgleiche die Teilnahme am Unterricht erschwert wurde. Die Noten müssen bedingt dadurch nachweislich schlechter ausgefallen sein. Dieser Antrag muss durch ein Schulgutachten sowie den Unterlagen (z. B. Schulzeugnisse, ärztliche Dokumente), auf welches sich dieses stützt, belegt werden.
3. Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit
Der Text befindet sich in der Aktualisierung und wird in Kürze für Sie / Dich wieder freigeschaltet. (Stand: 15. Juli 2021)
!!! Wichtig: Diese (Sonder-)Anträge auf Nachteilsaugleiche müssen immer mit den "normalen“ Bewerbungsunterlagen eingereicht werden !!!
Weiterführende interne Links:
>> Definition „(nicht-)sichtbare Behinderung“
>> Situation von Studierenden mit (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischer Erkrankung
>> Umgang mit nicht-sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung
>> Beratungsangebote: kombabb-Kompetenzzentrum NRW / Beratungsangebote an einer Hochschule / Beratungsangebote außerhalb einer Hochschule
>> zur Datenbank der Hochschulen in NRW
Weiterführende externe Links:
>> Link zur Broschüre „Zulassungschancen können verbessert werden" von hoschulstart.de
>> DSW: Härtefallantrag im Zulassungsverfahren
>> DSW: Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote / Wartezeit
>> DSW: Zulassungsverfahren im Masterstudium - Härtefallregelungen