Das Thema „Mobilität“ ist für jede*n Studierende*n wichtig. Aber gerade für Studierende mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung spielt dieser Aspekt eine ganz besondere Rolle.
Denn beispielsweise um an einer Hochschule, die über die halbe Stadt verteilt ist, sicher von Vorlesung A zu Vorlesung B am anderen Ende der Stadt zu gelangen, ist ein guter und barrierefreier ÖPNV notwendig. Hinzu kommt, dass auch im Alltag nicht jeder Mensch z.B. unbedingt einen Supermarkt um die Ecke oder den Hausarzt als Nachbar*in hat, sondern auch hier erst einmal hinkommen muss. Aber neben der baulichen Barrierefreiheit, müssen auch die Struktur der Stadt sowie das Netz des öffentlichen Nahverkehrs stimmen. Denn am Beispiel von Studierenden mit einer Autismus-Spektrum-Störung oder einer psychischen Erkrankung verdeutlicht, besteht in einer unübersichtlichen Stadt sehr schnell die Gefahr der Reizüberflutung bzw. des "sich-überfordert-fühlens“.
"Mobilität“ bedeutet daher auch immer Teilhabe am öffentlichen Leben. Deshalb gibt es auch hier diverse Nachteilsausgleiche, die von Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis in Anspruch genommen werden können. Hierzu zählen folgende:
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr (§§ 228 - 230 SGB IX-neu)
Ist im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "G“, "aG“, "H“, "Gl“, "Bl“ oder "TBI“, eingetragen, so kann eine Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis bei den Versorgungsämtern beantragt werden. Mit dieser Wertmarke darf jedes öffentliche Nahverkehrsmittel (U-, S-Bahn, Straßenbahn, Bus und Regionalbahn: RE, RB, IRE) kostenfrei benutzt werden. Ausgeschlossen sind Fernzüge (IC, ICE, EC) und Sonderzüge der Deutschen Bahn. Zudem sind die Kosten für eine Bahn-Card bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises ab GdB 70 ermäßigt.
Mit dem Merkzeichen "B“ im Ausweis darf zusätzlich eine Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr kostenfrei mitgenommen werden. Dies gilt im Übrigen auch in Fernzügen der Deutschen Bahn. Außerdem sind Reservierungen bei der Deutschen Bahn für Begleitperson und behinderte Person bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises kostenlos.
Begleitpersonen bei öffentlichen Veranstaltungen
Bei vielen öffentlichen Veranstaltungen wie Konzert-, Theater- oder Festivalbesuchen darf ebenfalls eine Begleitperson kostenfrei mitgenommen werden. Es kann jedoch zu gesonderten Anmeldebedingungen kommen. Im Allgemeinen sind die Veranstalter*innen selbst verantwortlich für die Gewährung von Ermäßigungen oder barrierefreien Angeboten.
Weiterführende interne Links:
>> Situation von Studierenden mit (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischer Erkrankung
>> Behinderungsbedingter Mehrbedarf & Eingliederungshilfe
>> Stipendien und Studienkredit
>> Beratungsangebote: kombabb-Kompetenzzentrum NRW / Beratungsangebote an einer Hochschule / Beratungsangebote außerhalb einer Hochschule
Weiterführende externe Links:
>> DSW: Schwerbehindertenausweis: ja oder nein?