Studieren mit einer (Nicht-) sichtbaren Behinderung und / oder chronischen Erkrankung
Studieren mit einer psychischen Erkrankung
Studieren mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS)
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Das BAföG ist eine staatliche finanzielle Hilfe für Auszubildende und Studierende. Sie soll die grundlegenden Lebenshaltungskosten abdecken, Mehrbedarfe bei Studierenden mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung und / oder chronischen Erkrankung  werden jedoch nicht abgedeckt. Studierende erhalten diese Form der Förderung in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen während der Regelstudienzeit.

Das BAföG ist eine staatliche finanzielle Hilfe für Auszubildende und Studierende. Sie soll die grundlegenden Lebenshaltungskosten abdecken, Mehrbedarfe bei Studierenden mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung  werden jedoch nicht abgedeckt. Studierende erhalten diese Form der Förderung in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen während der Regelstudienzeit.

 

Das BAföG steht jeder / jedem deutschen Auszubildenden und Studierenden zu, die / der die Voraussetzungen erfüllt. Es soll verhindern, dass Menschen aufgrund ihrer finanziellen Situation keine qualifizierte Ausbildung beginnen können. Es ist jedoch nicht als alleinige Stütze zur Sicherung des Lebensunterhalts von Studierenden gedacht. Der Mehrbedarf aufgrund einer (nicht-) sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung wird bei der Höhe des BAföG an sich nicht berücksichtigt.

 

Für Studierende mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung gelten jedoch leicht veränderte Voraussetzungen für den Erhalt und die Rückzahlung des BAföG:

 

- Für behinderte / chronisch erkrankte Studierende gibt es einen erhöhten Freibetrag sowie für das Einkommen der Eltern oder der / des Ehegatt*in.

- Wird die Regelstudienzeit aufgrund einer (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung überschritten, so kann bei Aussicht auf Erlangung des angestrebten Abschlusses, eine Verlängerung des BAföG  ("Förderung über die Förderungshöchstdauer“, Antrag ist bis Ende des 4. Semesters, vor dem obligatorischen BAföG-Leistungsnachweis dem BAföG-Amt vorzulegen) in Form eines Vollzuschusses beantragt werden.

- Eine (vorübergehende) Freistellung bzw. Aufschiebung (von) der Rückzahlung des erhaltenen BAföG, kann von Absolventen*innen mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung dann beantragt werden, wenn das monatliche Einkommen bestimmte Grenzen nicht erreicht. Dabei können behinderungsbedingte Ausgaben auf das Einkommen angerechnet werden, so dass ein höherer Freibetrag entsteht. Detaillierte Informationen hierzu gibt es beim Deutschen Studentenwerk.

 

Ausnahme(!): Leistungen zum laufenden Lebensunterhalt nach SGB II und SGB XII.

Nur in besonderen Härtefällen werden Studierenden Leistungen zum laufenden Lebensunterhalt von der Sozialhilfe (SGB XII) oder von der Agentur für Arbeit (SGB II) auf Antrag genehmigt.

 

"Ein besonderer Härtefall ist gegeben, wenn außergewöhnliche, schwerwiegende, atypische und möglichst nicht selbst verschuldete Umstände gegeben sind, die einen zügigen Ausbildungsdurchlauf verhindern oder die sonstige Notlage hervorgerufen haben. Eine besondere Härte liegt auch vor, wenn Studierende ohne die unterhaltssichernden Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII in eine Existenz bedrohende Notlage gerieten, die auch nicht bei Unterbrechung der Ausbildung und Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beseitigt werden könnten."

(Quelle: Broschüre des Deutschen Studentenwerks „Studium und Behinderung", 2013.)

 

Ergänzende Leistungen der Sozialhilfe sind von dieser Regelung ausgenommen. Hierunter fallen u.a. die „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“, die „Hilfe zur Pflege“ sowie die „Hilfe zur Gesundheit“.

 

Weiterführende interne Links:

>> Situation von Studierenden mit (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischer Erkrankung

>> Wo studieren?

>> Behinderungsbedingter Mehrbedarf & Eingliederungshilfe

>> Wohnen

>> Mobilität

>> Freizeit

>> Beratungsangebote: kombabb-Kompetenzzentrum NRW / Beratungsangebote an einer Hochschule / Beratungsangebote außerhalb einer Hochschule

>> zur Datenbank der Hochschulen in NRW

 

Weiterführende externe Links:

>> BAföG - Bundesministerium für Bildung und Forschung

>> DSW: BAföG für Studierende mit Beeinträchtigungen

>> DSW: BAföG - Nachteilsausgleiche für beeinträchtigte Studierende

>> BAföG Aktuell: „Hartz IV für Studenten"

 

 

kombabb-Kompetenzzentrum NRW

Liebe Besucherinnen und Besucher,

liebe Ratsuchende,

mit großem Bedauern müssen wir Ihnen / Euch mitteilen, dass das kombabb-Kompetenzzentrum NRW als einzige hochschulunabhängige Beratungsstelle für Studieninteressierte und Studierende mit (nicht-)sichtbaren Behinderungen / chronischen Erkrankungen nach 17 erfolgreichen Jahren zum 30.06.2025 seine Türen schließen muss.

Trotz monatelangen Kämpfens und aller Bemühungen, auch seitens einer Vielzahl an Unterstützer*innen, erhalten wir vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW keine Weiterfinanzierung.

Daher können wir Ihnen / Euch bis auf Weiteres keine Beratungstermine oder Unterstützung auf Ihrem / Deinem Weg ins Studium oder (ergänzend) im Studium anbieten. Wir bedauern dies wirklich sehr!

Unsere Homepage (inklusive dem Hochschulfinder-NRW) ist noch bis ca. Anfang August online. Gerne können Sie / kannst Du in diesem Zeitraum diese weiterhin benutzen. Allerdings möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Homepage aufgrund der Schließung nicht länger aktualisiert wird und somit keine Gewährleistung auf Aktualität besteht.  

Weitere Informationen finden Sie / findest Du hier: Schließung von kombabb & Alternative Beratungsangebote.

Wir, das kombabb-Team, bedanken uns bei allen Unterstützer*innen und wünschen Ihnen / Euch alles Gute und viel Erfolg auf dem weiteren Lebensweg!

Herzliche Grüße
Ihr / Dein kombabb-Team

Wichtige Info: Der Online-Gesprächskreis für Studierende mit psychischer Belastung und Krisenerfahrung wird – trotz Schließung von kombabb – unter dem Träger Landesverband Psychiatrie Erfahrener (LPE) e.V. – uneingeschränkt im 14tägigen Rhythmus (- in den ungeraden Wochen im Monat -) fortgesetzt. Weitere finden Sie / findest Du hier.

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