Das BAföG ist eine staatliche finanzielle Hilfe für Auszubildende und Studierende. Sie soll die grundlegenden Lebenshaltungskosten abdecken, Mehrbedarfe bei Studierenden mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung werden jedoch nicht abgedeckt. Studierende erhalten diese Form der Förderung in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen während der Regelstudienzeit.
Das BAföG steht jeder / jedem deutschen Auszubildenden und Studierenden zu, die / der die Voraussetzungen erfüllt. Es soll verhindern, dass Menschen aufgrund ihrer finanziellen Situation keine qualifizierte Ausbildung beginnen können. Es ist jedoch nicht als alleinige Stütze zur Sicherung des Lebensunterhalts von Studierenden gedacht. Der Mehrbedarf aufgrund einer (nicht-) sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung wird bei der Höhe des BAföG an sich nicht berücksichtigt.
Für Studierende mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung gelten jedoch leicht veränderte Voraussetzungen für den Erhalt und die Rückzahlung des BAföG:
- Für behinderte / chronisch erkrankte Studierende gibt es einen erhöhten Freibetrag sowie für das Einkommen der Eltern oder der / des Ehegatt*in.
- Wird die Regelstudienzeit aufgrund einer (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung überschritten, so kann bei Aussicht auf Erlangung des angestrebten Abschlusses, eine Verlängerung des BAföG ("Förderung über die Förderungshöchstdauer“, Antrag ist bis Ende des 4. Semesters, vor dem obligatorischen BAföG-Leistungsnachweis dem BAföG-Amt vorzulegen) in Form eines Vollzuschusses beantragt werden.
- Eine (vorübergehende) Freistellung bzw. Aufschiebung (von) der Rückzahlung des erhaltenen BAföG, kann von Absolventen*innen mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung dann beantragt werden, wenn das monatliche Einkommen bestimmte Grenzen nicht erreicht. Dabei können behinderungsbedingte Ausgaben auf das Einkommen angerechnet werden, so dass ein höherer Freibetrag entsteht. Detaillierte Informationen hierzu gibt es beim Deutschen Studentenwerk.
Ausnahme(!): Leistungen zum laufenden Lebensunterhalt nach SGB II und SGB XII.
Nur in besonderen Härtefällen werden Studierenden Leistungen zum laufenden Lebensunterhalt von der Sozialhilfe (SGB XII) oder von der Agentur für Arbeit (SGB II) auf Antrag genehmigt.
"Ein besonderer Härtefall ist gegeben, wenn außergewöhnliche, schwerwiegende, atypische und möglichst nicht selbst verschuldete Umstände gegeben sind, die einen zügigen Ausbildungsdurchlauf verhindern oder die sonstige Notlage hervorgerufen haben. Eine besondere Härte liegt auch vor, wenn Studierende ohne die unterhaltssichernden Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII in eine Existenz bedrohende Notlage gerieten, die auch nicht bei Unterbrechung der Ausbildung und Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beseitigt werden könnten."
(Quelle: Broschüre des Deutschen Studentenwerks „Studium und Behinderung", 2013.)
Ergänzende Leistungen der Sozialhilfe sind von dieser Regelung ausgenommen. Hierunter fallen u.a. die „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“, die „Hilfe zur Pflege“ sowie die „Hilfe zur Gesundheit“.
Weiterführende interne Links:
>> Situation von Studierenden mit (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischer Erkrankung
>> Behinderungsbedingter Mehrbedarf & Eingliederungshilfe
>> Beratungsangebote: kombabb-Kompetenzzentrum NRW / Beratungsangebote an einer Hochschule / Beratungsangebote außerhalb einer Hochschule
>> zur Datenbank der Hochschulen in NRW
Weiterführende externe Links:
>> BAföG - Bundesministerium für Bildung und Forschung
>> DSW: BAföG für Studierende mit Beeinträchtigungen
>> DSW: BAföG - Nachteilsausgleiche für beeinträchtigte Studierende
>> BAföG Aktuell: „Hartz IV für Studenten"
kombabb-Kompetenzzentrum NRW
kombabb
Das kombabb-Kompetenzzentrum NRW (kombabb = Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung bzw. Studium, Beruf) ist eine hochschulunabhängige Beratungsstelle speziell zum Thema „Studieren mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung“. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Übergang Schule – Studium.
Träger der Beratungsstelle ist der eigenständige (und gemeinnützige) Verein „Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung, Beruf (kombabb) e. V.“. Die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. Kombabb ist zudem eine Initiative des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“.
Zielgruppe
Wir beraten:
- Schüler*innen (sowie Studierende) mit einer sichtbaren Beeinträchtigung, wie z.B. im Rollstuhl, mit einer Seh- oder Hörbehinderung, und junge Menschen, die eine nicht-sichtbare Behinderung / chronische Erkrankung (z.B. Diabetes, Epilepsie, eine Autismus-Spektrum-Störung oder psychische Erkrankung) haben.
- Eltern bzw. Familienangehörige
- Alle, denen dieses Thema im Beruf (z.B. Lehrer*innen, Rehaberater*innen der Arbeitsagenturen, Mitarbeiter*innen des IFD, der EUTB oder der Autismus-Therapie-Zentren).
Angebote
kombabb bietet Fachinformationen rund um das Thema „Studieren mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung in NRW“.
kombabb sammelt Erfahrungsberichte von Studierenden und Studieninteressierten mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung (u.a. im Übergang Schule-Studium).
kombabb umfasst eine Datenbank mit Verlinkungen zu den einzelnen Hochschulen in ganz NRW. Hier sind die Kontaktdaten zu den wichtigsten Beratungsstellen (wie z.B. dem Behindertenbeauftragten) für Studieninteressierte und Studierende mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung an der jeweiligen Hochschule sowie weitere relevante Informationen (wie z.B. die Ausstattung mit behindertenspezifischen Arbeitsplätzen vor Ort) enthalten.
Team
Das kombabb-Kompetenzzentrum NRW besteht bereits seit 2008; unser Büro ist in Bonn, von wo wir für ganz NRW zuständig sind. Träger der Beratungsstelle ist der eigenständige (und gemeinnützige) Verein „Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung, Beruf (kombabb) e. V.“. Gefördert werden wir vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und sind eine Initiative des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“. Unsere Förderung erfolgt in sog. „Projektlaufzeiten“, die i.d.R. drei Jahre umfassen.
Sprechzeiten
Kombabb bietet i.d.R. jeden ersten Montag im Monat eine Abendsprechstunde von 18 bis 20 Uhr (unter der Telefon-Nr.: 0228 947 445 12) an.
Erinnerung: Nächste Abendsprechstunde am 07. August 2023 (von 18 bis 20 Uhr)!
Aktuelles
Hier informieren wir über kommende Veranstaltungen oder Termine und über Neuigkeiten zum Thema Studieren mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung.
Hochschul-Map NRW
Infos rund ums barrierefreie Studium
Inklusiv Studieren
Inklusives Studieren schafft eine barrierefreie Umgebung, fördert Vielfalt und gleiche Chancen für alle Studierenden, unabhängig von Fähigkeiten oder Einschränkungen. Eine unterstützende Atmosphäre ermöglicht das Erreichen akademischer Ziele und bereichert die Gesellschaft.
Hochschulfinder NRW
Entdecken Sie unsere interaktive Karte für inklusive Hochschulen! Finden Sie barrierefreie Einrichtungen, Unterstützungsangebote und Ressourcen für ein erfolgreiches und bereicherndes Studium. Vielfalt und Chancengleichheit in der Bildung.
Erfahrungsberichte
Unsere Plattform bietet Studierenden wertvolle Erfahrungsberichte von vor und nach dem Studium. Wir sorgen für Transparenz für fundierte Studienentscheidungen und eine erfüllende Bildungslaufbahn.