Studieren mit einer (Nicht-) sichtbaren Behinderung und / oder chronischen Erkrankung
Studieren mit einer psychischen Erkrankung
Studieren mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS)
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Das Thema „Mobilität“ ist für jede*n Studierende*n wichtig. Aber gerade für Studierende mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung spielt dieser Aspekt eine ganz besondere Rolle.

Das Thema „Mobilität“ ist für jede*n Studierende*n wichtig. Aber gerade für Studierende mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung spielt dieser Aspekt eine ganz besondere Rolle.

 

Denn beispielsweise um an einer Hochschule, die über die halbe Stadt verteilt ist, sicher von Vorlesung A zu Vorlesung B am anderen Ende der Stadt zu gelangen, ist ein guter und barrierefreier ÖPNV notwendig. Hinzu kommt, dass auch im Alltag nicht jeder Mensch z.B. unbedingt einen Supermarkt um die Ecke oder den Hausarzt als Nachbar*in hat, sondern auch hier erst einmal hinkommen muss. Aber neben der baulichen Barrierefreiheit, müssen auch die Struktur der Stadt sowie das Netz des öffentlichen Nahverkehrs stimmen. Denn am Beispiel von Studierenden mit einer Autismus-Spektrum-Störung oder einer psychischen Erkrankung verdeutlicht, besteht in einer unübersichtlichen Stadt sehr schnell die Gefahr der Reizüberflutung bzw. des "sich-überfordert-fühlens“.   

 

"Mobilität“ bedeutet daher auch immer Teilhabe am öffentlichen Leben. Deshalb gibt es auch hier diverse Nachteilsausgleiche, die von Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis in Anspruch genommen werden können. Hierzu zählen folgende:

 

Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr (§§ 228 - 230 SGB IX-neu)

Ist im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "G“, "aG“, "H“, "Gl“, "Bl“ oder "TBI“, eingetragen, so kann eine Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis bei den Versorgungsämtern beantragt werden. Mit dieser Wertmarke darf jedes öffentliche Nahverkehrsmittel (U-, S-Bahn, Straßenbahn, Bus und Regionalbahn: RE, RB, IRE) kostenfrei benutzt werden. Ausgeschlossen sind Fernzüge (IC, ICE, EC) und Sonderzüge der Deutschen Bahn. Zudem sind die Kosten für eine Bahn-Card bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises ab GdB 70 ermäßigt.

Mit dem Merkzeichen "B“ im Ausweis darf zusätzlich eine Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr kostenfrei mitgenommen werden. Dies gilt im Übrigen auch in Fernzügen der Deutschen Bahn. Außerdem sind Reservierungen bei der Deutschen Bahn für Begleitperson und behinderte Person bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises kostenlos.

 

Begleitpersonen bei öffentlichen Veranstaltungen

Bei vielen öffentlichen Veranstaltungen wie Konzert-, Theater- oder Festivalbesuchen darf ebenfalls eine Begleitperson kostenfrei mitgenommen werden. Es kann jedoch zu gesonderten Anmeldebedingungen kommen. Im Allgemeinen sind die Veranstalter*innen selbst verantwortlich für die Gewährung von Ermäßigungen oder barrierefreien Angeboten.

 

Weiterführende interne Links:

>> Situation von Studierenden mit (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischer Erkrankung

>> Behinderungsbedingter Mehrbedarf & Eingliederungshilfe

>> BAföG

>> Stipendien und Studienkredit

>> Wohnen

>> Freizeit

>> Pflege & Assistenz

>> Beratungsangebote: kombabb-Kompetenzzentrum NRW / Beratungsangebote an einer Hochschule / Beratungsangebote außerhalb einer Hochschule

 

Weiterführende externe Links:

>> DSW: Studienalltag

>> DSW: Mobilität sichern

>> DSW: Schwerbehindertenausweis: ja oder nein?

>> einfach-teilhaben.de

>> Wheelmap

 

 

kombabb-Kompetenzzentrum NRW

kombabb

Das kombabb-Kompetenzzentrum NRW (kombabb = Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung bzw. Studium, Beruf) ist eine hochschulunabhängige Beratungsstelle speziell zum Thema „Studieren mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung“. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Übergang Schule – Studium.

Träger der Beratungsstelle ist der eigenständige (und gemeinnützige) Verein „Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung, Beruf (kombabb) e. V.“. Die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. Kombabb ist zudem eine Initiative des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“.

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Zielgruppe

Wir beraten:

- Schüler*innen (sowie Studierende) mit einer sichtbaren Beeinträchtigung, wie z.B. im Rollstuhl, mit einer Seh- oder Hörbehinderung, und junge Menschen, die eine nicht-sichtbare Behinderung / chronische Erkrankung (z.B. Diabetes, Epilepsie, eine Autismus-Spektrum-Störung oder psychische Erkrankung) haben.

- Eltern bzw. Familienangehörige

- Alle, denen dieses Thema im Beruf (z.B. Lehrer*innen, Rehaberater*innen der Arbeitsagenturen, Mitarbeiter*innen des IFD, der EUTB oder der Autismus-Therapie-Zentren).

Angebote

kombabb bietet Fachinformationen rund um das Thema „Studieren mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung in NRW“.

kombabb sammelt Erfahrungsberichte von Studierenden und Studieninteressierten mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung (u.a. im Übergang Schule-Studium).

kombabb umfasst eine Datenbank mit Verlinkungen zu den einzelnen Hochschulen in ganz NRW. Hier sind die Kontaktdaten zu den wichtigsten Beratungsstellen (wie z.B. dem Behindertenbeauftragten) für Studieninteressierte und Studierende mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung an der jeweiligen Hochschule sowie weitere relevante Informationen (wie z.B. die Ausstattung mit behindertenspezifischen Arbeitsplätzen vor Ort) enthalten.

Team

Das kombabb-Kompetenzzentrum NRW besteht bereits seit 2008; unser Büro ist in Bonn, von wo wir für ganz NRW zuständig sind. Träger der Beratungsstelle ist der eigenständige (und gemeinnützige) Verein „Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung, Beruf (kombabb) e. V.“. Gefördert werden wir vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und sind eine Initiative des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“. Unsere Förderung erfolgt in sog. „Projektlaufzeiten“, die i.d.R. drei Jahre umfassen.

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Sprechzeiten

Kombabb bietet i.d.R. jeden ersten Montag im Monat eine Abendsprechstunde von 18 bis 20 Uhr (unter der Telefon-Nr.: 0228 947 445 12) an.

Erinnerung: Nächste Abendsprechstunde am 07. August 2023 (von 18 bis 20 Uhr)!

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Aktuelles

Hier informieren wir über kommende Veranstaltungen oder Termine und über Neuigkeiten zum Thema Studieren mit (nicht-)sichtbarer Behinderung / chronischer Erkrankung.

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Hochschul-Map NRW

Karte NRW Hochschulen

Infos rund ums barrierefreie Studium

Inklusiv Studieren

Inklusives Studieren schafft eine barrierefreie Umgebung, fördert Vielfalt und gleiche Chancen für alle Studierenden, unabhängig von Fähigkeiten oder Einschränkungen. Eine unterstützende Atmosphäre ermöglicht das Erreichen akademischer Ziele und bereichert die Gesellschaft.

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Hochschulfinder NRW

Entdecken Sie unsere interaktive Karte für inklusive Hochschulen! Finden Sie barrierefreie Einrichtungen, Unterstützungsangebote und Ressourcen für ein erfolgreiches und bereicherndes Studium. Vielfalt und Chancengleichheit in der Bildung.

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Erfahrungsberichte

Unsere Plattform bietet Studierenden wertvolle Erfahrungsberichte von vor und nach dem Studium. Wir sorgen für Transparenz für fundierte Studienentscheidungen und eine erfüllende Bildungslaufbahn.

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