Um sich für ein Studium zu bewerben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Hochschulen entscheiden in den meisten Fällen selbst, nach welchen Kriterien die Studierenden ausgewählt werden. Es ist wichtig sich rechtzeitig auf den Internetseiten der Hochschulen oder vor Ort über die Bewerbungs- und Zulassungsbedingungen zu informieren. Grundsätzlich gesehen, gelten für Studienbewerber*innen mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung die gleichen Aufnahmekriterien, wie für Personen, die nicht betroffen sind. Jedoch gibt es sog. „Sonderanträge“ (siehe auch Nachteilsausgleiche im Studium), die die behinderungsbedingten Nachteile nach Möglichkeit ausgleichen sollen.