Wohnen

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„Wohnen“ ist ein Grundbedürfnis. Eine bezahlbare und vielleicht sogar barrierefreie Wohnung zu finden, kann zu einer langen Suche werden. Neben dem freien  sowie dem privaten Wohnungsmarkt gibt es die Studentenwohnheime, die zumindest teilweise barrierefreie Standards im Hinblick auf Studierende mit einer Körperbehinderung (wie z.B. Rollstuhlfahrer*innen) einhalten müssen.

 

"Wohnen“ ist ein Grundbedürfnis. Eine bezahlbare und vielleicht sogar barrierefreie Wohnung zu finden, kann zu einer langen Suche werden. Neben dem freien sowie dem privaten Wohnungsmarkt gibt es die Studentenwohnheime, die zumindest teilweise barrierefreie Standards im Hinblick auf Studierende mit einer Körperbehinderung (wie z.B. Rollstuhlfahrer*innen) einhalten müssen.

 

Eigene Wohnung

Eine passende und bezahlbare Studentenwohnung oder ein Zimmer zu finden, ist eine grundlegende Voraussetzung, um erfolgreich studieren zu können. Wer nicht weiter bei seinen Eltern wohnen kann oder will, sollte frühzeitig auf die Suche gehen. Auf dem privaten Wohnungsmarkt werden zu Semesterbeginn die Wohnungsangebote spürbar teurer und zugleich von einer größeren Anzahl an Bewerber*innen umkämpft.

 

Studentenwohnheime

Die meisten Wohnheime werden in Deutschland von den Studentenwerken vor Ort betrieben. Die Wartelisten für diese Wohnheime sind in großen und beliebten Städten immer gut gefüllt. Wer sich bewerben möchte, sollte dies daher so früh wie möglich machen.

Die Studentenwerke bieten inzwischen in nahezu allen Hochschulstädten barrierefreie Apartments oder Zimmer an, allerdings nur in sehr begrenzter Anzahl. Rollstuhlfahrer*innen haben ein Vorrecht auf solchen Wohnraum, sie sollten sich dennoch möglichst früh anmelden, da diese Wohnplätze u.U. auch an andere Studierende vergeben werden, wenn sich kein*e behinderte*r Bewerber*in  meldet.

 

Ambulant betreutes Wohnen (BeWo)

Das ambulante betreute Wohnangebot kann z.B. von Studierenden mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) oder einer psychischen Erkrankung in Anspruch genommen werden. Dieses wird von  diversen Dienstleistungsunternehmen angeboten und findet (stundenweise) in den eigenen vier Wänden statt. Hierbei unterstützen die Mitarbeiter*innen z.B. bei der Suche nach einer eigenen Wohnung (um aus dem Elternhaus auszuziehen), der Strukturierung des Alltags, der Führung des eigenen Haushalts, dem Stellen von Anträgen oder der Begleitung zu Ämtern. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet Sozialgesetzbuch XII (75ff SGB XII sowie §§ 53, 54 in Verbindung mit §55 SGB IX) bzw. das Sozialgesetzbuch VIII (§35a SGB VIII).

 

Weiterführende interne Links:

>> Situation von Studierenden mit (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischer Erkrankung

>> Behinderungsbedingter Mehrbedarf & Eingliederungshilfe

>> BAföG

>> Stipendien und Studienkredit

>> Mobilität

>> Freizeit

>> Pflege & Assistenz

>> Beratungsangebote: kombabb-Kompetenzzentrum NRW / Beratungsangebote an einer Hochschule / Beratungsangebote außerhalb einer Hochschule

>> zur Datenbank der Hochschulen in NRW

 

Weiterführende externe Links:

>> DSW: Studium und Wohnen

>> DSW: Studienalltag

>> DSW: Wohnen ohne Barrieren

>> Stadt Köln – Behindertengerecht Wohnen (Beratungsstelle)

>> Wheelmap

>> LVR: Ambulant betreutes Wohnen (BeWo)

>> LWL: Ambulant betreutes Wohnen (BeWo)