Der behinderungsbedingte Mehrbedarf beschreibt die zusätzlichen Kosten im Studium, die aufgrund der (nicht-)sichtbaren Behinderung / chronischen Erkrankung für Studierende entstehen. Im Rahmen des gestaffelten Inkrafttretens des Bundesteilhabegesetzes wird dieser seit dem 01.01.2020 über das Sozialgesetzbuch 9. Buch (SGB IX-neu) geregelt. Zielgruppe und Leistungsumfang verändern sich nicht grundsätzlich. Verbesserungen gibt es aber insbesondere für jene Studierende, die vor ihrem aktuellen Studium bereits einen beruflichen Abschluss erworben haben.